Am 26.03.2020 findet die diesjährige Mitgliederversammlung der Wasserwacht Schwaig statt.

Die Versammlung ist dieses Jahr im BRK-Haus, Banhofstraße 5 in Rhöthenbach a.d. Pegnitz und startet um 18:30 Uhr.

Am 19.03.2021 findet die diesjährige Mitgliederversammlung der Wasserwacht Schwaig, inklusiv der Neuwahl der Vorstandschaft, statt.

Die Versammlung ist dieses Jahr im Bürgersaal Behringersdorf, Norisstraße 19A, 90571 Schwaig b. Nürnberg und startet um 18:30 Uhr.

Am Freitag den 05.05.2023  findet die diesjährige Mitgliederversammlung der Wasserwacht Schwaig statt.

Die Versammlung ist dieses Jahr im Restaurant „Weisses Ross“, Schwaiger Straße 2 90571 Schwaig – Behringersdorf und startet um 18:00 Uhr.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Rechenschaftsbericht der Vorsitzenden
  3. Rechenschaftsbericht der Technischen Leitung
  4. Rechenschaftsbericht der Jugendleitung
  5. Kassenbericht
  6. Ehrungen
  7. Dienstplanung 2023
  8. Neuwahl des/r Vorsitzenden nach Vorstellung der Bewerber/innen
  9. Sonstiges

Aus persönlichen Gründen tritt unser Vorsitzender Ramon Weber-Waltert mit dieser Mitgliederversammlung aus seinem Amt zurück. 

Für die Organisation bitten wir um eine Anmeldung via E-Mail an vorstand@wasserwacht-schwaig.de oder telefonisch unter 09128 / 7 33 96 37.
 

Am 07.05.2022 findet die diesjährige Mitgliederversammlung der Wasserwacht Schwaig statt.

Die Versammlung ist dieses Jahr im BRK-Haus Röthenbach, Bahnhofstr. 5, 90552 Röthenbach a.d. Pegnitz und startet um 10:00 Uhr.

Am Sonntag den 16.02.2025  findet die diesjährige Mitgliederversammlung und dabei die Neuwahl der Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Schwaig statt.

Die Versammlung ist dieses Jahr im Restaurant „Pegnitzblick“, Mittelbügweg 13, 90571 Schwaig und startet um 12:00 Uhr.

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht der Vorsitzenden
3. Rechenschaftsbericht der Technischen Leitung
4. Rechenschaftsbericht der Jugendleitung
5. Kassenbericht
6. Ehrungen
7. Dienstplanung 2025
8. Neuwahl der Ortsgruppenleitung
9. Sonstiges

Gemäß § 9 Abs. 4 BRK-Satzung i.V.m. § 20 Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive
Wahlrecht (=dürfen wählen), mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht (= können gewählt werden).